Ob Pflicht oder Kür, manches Mal ist eine Prüfung eines Unternehmens unumgänglich – seien es die gesetzlichen Vorgaben bei entsprechend großen Kapital- oder Personengesellschaften oder anstehende Veränderungen im Unternehmen, die einen genauen Blick auf die Zahlen verlangen. Als Bauträger und Baubetreuer haben Sie bei uns darüber hinaus die Möglichkeit, ihre jährlichen Pflichtprüfungen nach § 34C der Gewerbeordnung durchführen zu lassen.
Das können wir unter anderem für Sie tun:
- — Werthaltigkeitsgutachten
- — Unternehmensbewertungen
- — Freiwillige Unternehmensprüfungen
- — Prüfungen nach § 34C der Gewerbeordnung
- — Beglaubigungen