Schlagwort: Lohnsteuer

Freibetrag Lohnsteuerabzug

Freibetrag beim Lohnsteuerabzug bis zu zwei Jahre gültig

Seit dem 1.10.2015 können Sie im Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016 erstmals beantragen, dass der beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Freibetrag für zwei Jahre gelten soll, also für die Kalenderjahre 2016 und 2017. Das gilt entsprechend für den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016.